Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch berechnen

Datum & Zeit

Tragen Sie die Urlaubstage Ihres Vertrags bei Vollzeit und Ihre Arbeitstage pro Woche ein, bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr auch die Daten. Der Rechner zeigt Ihren gesetzlichen und Ihren vertraglichen Urlaubsanspruch und den höheren Wert, der Ihnen zusteht.

Beschäftigt im Kalenderjahr

Aus Arbeits- oder Tarifvertrag, zum Beispiel 30. Regelt der Vertrag nichts, gilt der gesetzliche Urlaub.

Meist 5.

Bei Teilzeit oder Minijob die Tage, an denen Sie arbeiten.

Dezimalzahlen mit Komma, z. B. 12,5. Das Ergebnis erscheint beim Tippen.Dezimalzahlen mit Komma, z. B. 12,5

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Gerechnet wird direkt im Browser.

Ergebnis: Urlaubsanspruch in diesem Jahr

18Tage

Für das ganze Kalenderjahr stehen Ihnen 18 Tage Urlaub zu. Gesetzlicher Anspruch: 12 Tage, vertraglicher Anspruch: 18 Tage. Ihr Vertrag gewährt mehr als das Gesetz, deshalb zählt der vertragliche Anspruch.

  • Gesetzlicher Anspruch: 12 Tage
  • Vertraglicher Anspruch: 18 Tage

Rechenweg

gesetzlich 12 Tage, vertraglich 18 Tage: Anspruch 18 Tage

  1. Gesetzlicher Urlaub: 24 Werktage bei sechs Werktagen pro Woche, umgerechnet 24 · 3 / 6 = 12 Tage.
  2. Vertraglicher Urlaub bei Ihren Arbeitstagen: 30 · 3 / 5 = 18 Tage.
  3. Ihr Anspruch ist der höhere Wert: 18 Tage. Ihr Vertrag gewährt mehr als das Gesetz, deshalb zählt der vertragliche Anspruch.

Formel

Gesetzlicher Jahresurlaub = 24 · Arbeitstage / 6
Vertraglicher Jahresurlaub = Vertragsurlaub · Arbeitstage / Vollzeit-Arbeitstage
Anspruch = höherer Wert aus gesetzlichem und vertraglichem Anspruch
Vertragsurlaub
Urlaubstage einer Vollzeitkraft pro Jahr laut Vertrag
Arbeitstage
Ihre Arbeitstage pro Woche
Vollzeit-Arbeitstage
Arbeitstage einer Vollzeitwoche, meist 5
24
gesetzlicher Mindesturlaub in Werktagen nach § 3 BUrlG, bezogen auf sechs Werktage pro Woche

So funktioniert der Rechner

Der Rechner ermittelt zwei Ansprüche getrennt. Der gesetzliche Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), bei fünf Arbeitstagen pro Woche also 20 Tage. Der vertragliche Urlaub ist das, was Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag gewährt, oft 25 bis 30 Tage. Ihnen steht immer der höhere der beiden Werte zu, denn den gesetzlichen Urlaub darf nach § 13 Abs. 1 BUrlG kein Vertrag unterschreiten, auch kein Tarifvertrag.

Urlaub wird in Arbeitstagen gezählt. Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, bekommt weniger Urlaubstage, hat aber gleich viele Wochen frei. Der Rechner rechnet deshalb beide Ansprüche auf Ihre Arbeitstage um: den vertraglichen im Verhältnis zu einer Vollzeitwoche, den gesetzlichen im Verhältnis zu sechs Werktagen. Bei 30 Tagen Urlaub und einer Dreitagewoche sind das 30 / 5 · 3 = 18 Tage, also ebenfalls sechs freie Wochen, gesetzlich 24 · 3 / 6 = 12 Tage. Das gilt genauso für Minijobs.

Den vollen Urlaub erwerben Sie nach § 4 BUrlG erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit), also am Tag nach ihrem Ablauf. Liegt dieser Tag noch im Eintrittsjahr, steht Ihnen schon in diesem Jahr der volle Jahresurlaub zu. Das ist der Fall, wenn Sie spätestens am 30. Juni anfangen: Bei Eintritt zum 1. Juni endet die Wartezeit am 30. November, und der volle Anspruch entsteht am 1. Dezember. Bei Eintritt zum 1. Juli endet die Wartezeit erst am 31. Dezember, der volle Anspruch entstünde im Folgejahr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 2015, 9 AZR 179/15). Wer am 1. Juli oder später eintritt, bekommt deshalb nach § 5 Abs. 1 BUrlG für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs, den sogenannten Teilurlaub. Dasselbe gilt beim Austritt bis zum 30. Juni und beim Austritt vor oder mit dem Ende der Wartezeit: Wer vom 1. März bis zum 31. August beschäftigt ist, erhält sechs Zwölftel. Scheiden Sie ab dem 1. Juli aus und hat das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate und einen Tag bestanden, bleibt Ihnen der volle gesetzliche Jahresurlaub.

Enthält Ihr Vertrag keine eigene Regel, folgt der vertragliche Urlaub denselben Regeln. Nur eine ausdrückliche Zwölftelungsklausel darf ihn im Ein- und Austrittsjahr auch dann auf ein Zwölftel pro vollem Monat kürzen, wenn das Gesetz den vollen Urlaub gewährt, und zwar nur den Teil über dem gesetzlichen Urlaub. Bei 30 Tagen und Austritt zum 31. Juli ergibt die Klausel 30 · 7 / 12 = 17,5, aufgerundet 18 Tage; es bleiben trotzdem die 20 Tage des gesetzlichen Urlaubs (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Februar 2014, 9 AZR 765/12). Schalten Sie die Klausel im Rechner nur ein, wenn Ihr Vertrag sie enthält.

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden beim Teilurlaub nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf einen ganzen Tag aufgerundet, kleinere Bruchteile bleiben stehen. Die Zwölftel einer Vertragsklausel rundet der Rechner genauso; Ihr Vertrag kann eine andere Rundung vorsehen. Urlaub, den Ihnen ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr schon gewährt hat, wird nach § 6 BUrlG nur angerechnet, soweit sich die Ansprüche decken, also wenn ein voller Jahresurlaub und ein Teilurlaub im selben Kalenderjahr zusammentreffen; zwei Teilurlaubsansprüche werden nicht verrechnet. Tarifverträge dürfen nach § 13 Abs. 1 BUrlG von einzelnen Regeln wie Wartezeit und Teilurlaub abweichen, nicht aber von den 24 Werktagen des § 3 Abs. 1; gilt für Sie ein Tarifvertrag, sehen Sie dort nach. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Wie viele Arbeitstage zwischen zwei Daten liegen, zeigt der Tagerechner.

Zur Formel

Die Umrechnung auf Ihre Arbeitstage folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Der vertragliche Urlaub wird im Verhältnis Ihrer Arbeitstage zu den Arbeitstagen einer Vollzeitkraft umgerechnet, der gesetzliche im Verhältnis zu sechs Werktagen. Die Stunden pro Tag spielen dafür keine Rolle.

Volle Monate und die Wartezeit zählt der Rechner ab dem Eintrittstag, so wie Fristen nach §§ 187 und 188 BGB laufen: Wer am 15. Juni anfängt, hat am 14. Dezember sechs volle Monate erreicht; der volle Urlaubsanspruch entsteht am Tag danach, dem 15. Dezember. Begann das Arbeitsverhältnis schon vor dem Austrittsjahr, zählen die Monate ab dem 1. Januar. Teilurlaub nach § 5 BUrlG gilt für beide Ansprüche, eine Zwölftelungsklausel nur für den vertraglichen.

Die Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für Teilurlaub. Beim vollen Jahresurlaub bleibt ein Bruchteil wie 22,4 Tage stehen; wie er gewährt wird, regeln Betrieb und Vertrag. Als Ihren Anspruch zeigt der Rechner den höheren der beiden gerundeten Werte.

Rechenbeispiel

Wie viel Urlaub bleibt bei Austritt zum 31. Juli 2026, wenn der Vertrag zwölftelt?

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. April 2015, die Wartezeit ist also erfüllt, und es endet am 31. Juli 2026, in der zweiten Jahreshälfte. Nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG gibt es deshalb keinen Teilurlaub, der gesetzliche Anspruch bleibt voll erhalten: 24 · 5 / 6 = 20 Tage.
  2. Der Vertrag gewährt 30 Tage und zwölftelt sie im Austrittsjahr: 30 · 7 / 12 = 17,5 Tage, aufgerundet 18 Tage.
  3. Die Klausel darf den Anspruch nicht unter den gesetzlichen Urlaub drücken. Es bleiben deshalb 20 Tage, nicht 18 Tage. So hat das Bundesarbeitsgericht 2014 in einem gleich gelagerten Fall entschieden (9 AZR 765/12).
  4. Ohne Klausel stünden Ihnen die vollen 30 Tage zu, denn dann folgt der vertragliche Urlaub der gesetzlichen Regel.

Im Austrittsjahr stehen Ihnen 20 Tage Urlaub zu. Gesetzlicher Anspruch: 20 Tage, vertraglicher Anspruch: 18 Tage. Der Vertrag ergibt weniger als das Gesetz, deshalb gilt der gesetzliche Anspruch: Weniger darf kein Vertrag gewähren.

Beispiel in den Rechner übernehmen

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub habe ich bei Teilzeit?

Rechnen Sie den Vollzeiturlaub auf Ihre Arbeitstage um: Jahresurlaub geteilt durch die Arbeitstage einer Vollzeitwoche mal Ihre Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen, einer Fünftagewoche in Vollzeit und vier eigenen Arbeitstagen sind das 24 Tage. Arbeiten Sie weniger Stunden, aber an fünf Tagen, bleibt es bei 30 Tagen. Gesetzlich stehen Ihnen mindestens 24 · Arbeitstage / 6 zu, bei vier Tagen also 16.

Wie viel Urlaub steht mir je nach Zahl der Arbeitstage pro Woche zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 · Arbeitstage / 6, also bei einem Arbeitstag pro Woche 4 Tage, bei zwei 8, bei drei 12, bei vier 16, bei fünf 20 und bei sechs 24 Tage im Jahr. Gewährt Ihr Vertrag einer Vollzeitkraft mit Fünftagewoche 30 Tage, sind es bei einem bis fünf Arbeitstagen 6, 12, 18, 24 und 30 Tage. Die Stunden pro Tag ändern daran nichts: Wer 20 Stunden an drei Tagen arbeitet, hat denselben Anspruch wie bei jeder anderen Dreitagewoche. Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr kann Ihnen weniger zustehen.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Minijobber sind Arbeitnehmer und haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 24 · 2 / 6 = 8 Tage gesetzlichen Urlaub im Jahr.

Wie berechne ich meinen Urlaub im Eintrittsjahr, wenn ich nicht am 1. Januar anfange?

Fangen Sie spätestens am 30. Juni an, entsteht der volle Anspruch nach der sechsmonatigen Wartezeit noch im selben Jahr, und Ihnen steht der volle Jahresurlaub zu. Bei Eintritt am 1. Juli oder später gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat: bei Eintritt am 1. Juli sechs Zwölftel, denn der volle Anspruch entstünde erst am 1. Januar (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 179/15), bei Eintritt am 1. September vier Zwölftel. Hat Ihnen ein früherer Arbeitgeber in diesem Jahr schon den vollen Jahresurlaub gewährt, wird er nach § 6 BUrlG auf diesen Teilurlaub angerechnet. Ein Teilurlaub beim früheren Arbeitgeber wird dagegen nicht mit Ihrem Teilurlaub beim neuen Arbeitgeber verrechnet.

Wie viel Urlaub steht mir bei Kündigung zu?

Wie sich der Urlaub berechnet, hängt vom Austrittsdatum ab. Scheiden Sie bis zum 30. Juni aus oder endet das Arbeitsverhältnis vor oder mit dem Ablauf der ersten sechs Monate, erhalten Sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat. Scheiden Sie ab dem 1. Juli aus und hat das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden, also mindestens sechs Monate und einen Tag, bleibt Ihnen der volle gesetzliche Jahresurlaub; den Urlaub darüber darf nur eine ausdrückliche Vertragsklausel anteilig kürzen. Resturlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG auszuzahlen.

Wann verfällt mein Urlaub?

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ins Folgejahr geht er nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen über und muss dann bis zum 31. März genommen werden. Eine Ausnahme ist der Teilurlaub aus dem Eintrittsjahr (§ 5 Abs. 1 Buchstabe a BUrlG): Auf Ihr Verlangen ist er ohne dringenden Grund zu übertragen und kann dann im ganzen Folgejahr genommen werden; das Verlangen müssen Sie im Eintrittsjahr äußern (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG, BAG, 9 AZR 270/02). Verfallen kann der gesetzliche Urlaub in der Regel nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, 9 AZR 423/16).

Verfällt mein Urlaub bei langer Krankheit?

Sind Sie über das Urlaubsjahr hinaus durchgehend arbeitsunfähig krank, verfällt der gesetzliche Urlaub frühestens 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres, bei Urlaub aus 2026 also am 31. März 2028 (BAG, 9 AZR 353/10). Haben Sie im Urlaubsjahr vor der Erkrankung noch gearbeitet, verfällt er auch dann nur, wenn Ihr Arbeitgeber seine Hinweispflichten rechtzeitig erfüllt hat (BAG, 9 AZR 245/19).

Wie viel Urlaub steht mir bei einer Schwerbehinderung zu?

Schwerbehinderte Menschen erhalten nach § 208 SGB IX zusätzlich fünf Arbeitstage Urlaub im Jahr, bei einer Fünftagewoche gesetzlich also mindestens 25 statt 20 Tage. Arbeiten Sie an weniger Tagen pro Woche, verringert sich der Zusatzurlaub entsprechend, bei drei Tagen sind es drei. Der Rechner rechnet den Zusatzurlaub nicht mit; zählen Sie ihn zum Ergebnis hinzu. Weist der Rechner Teilurlaub aus, steht Ihnen auch vom Zusatzurlaub nur ein Zwölftel je vollen Monat zu, Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet: Bei Eintritt am 1. September und einer Fünftagewoche sind das 5 · 4 / 12 = 1,67, also 2 Tage, nicht 5.

Wie berechnet sich der Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit?

Mutterschutz kürzt den Urlaub nicht: Nach § 24 MuSchG zählen die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten, und Resturlaub können Sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub nach § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, außer Sie arbeiten währenddessen bei ihm in Teilzeit. Der Rechner kürzt nicht um Elternzeit: Ziehen Sie die Zwölftel gegebenenfalls selbst ab.

Welche Sonderfälle berücksichtigt der Rechner nicht?

Der Rechner berücksichtigt Teilzeit, Minijob sowie Eintritt und Austritt im Jahr. Nicht berücksichtigt sind der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (§ 208 SGB IX), die Kürzung in der Elternzeit (§ 17 BEEG), der höhere Mindesturlaub Jugendlicher (je nach Alter 25 bis 30 Werktage, § 19 JArbSchG) und besondere Regeln eines Tarifvertrags. Diese Fälle müssen Sie bei der Berechnung selbst ergänzen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage vor, gerechnet auf eine Sechstagewoche mit Samstag. Bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, häufig 25 bis 30 Tage.

Darf mein Vertrag weniger Urlaub vorsehen als das Gesetz?

Nein. Nach § 13 Abs. 1 BUrlG darf weder ein Arbeitsvertrag noch ein Tarifvertrag den Mindesturlaub von 24 Werktagen unterschreiten. Eine solche Regel ist insoweit unwirksam, und es gilt der gesetzliche Urlaub: Stehen in Ihrem Vertrag bei einer Fünftagewoche zum Beispiel 18 Tage, haben Sie trotzdem Anspruch auf 20. Der Rechner zeigt dann den gesetzlichen Anspruch als Ergebnis.

Was ist eine Zwölftelungsklausel?

Eine Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag, nach der Sie im Ein- und Austrittsjahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat bekommen, auch wenn das Gesetz den vollen Urlaub gewährt. Wirksam ist sie nur für den Urlaub über dem gesetzlichen Minimum. Wer schon vor Jahresbeginn beschäftigt war, 30 Tage vereinbart hat und am 31. Oktober ausscheidet, bekommt mit Klausel 30 · 10 / 12 = 25 Tage, ohne Klausel 30.

Zuletzt aktualisiert: Verantwortlicher Redakteur: Jared Alan
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