Arbeitszeitrechner
Datum & ZeitTragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause ein. Der Rechner zeigt die Arbeitszeit in Stunden und Minuten, als Dezimalzahl und ob die Pause dem Arbeitszeitgesetz entspricht.
Rechenweg
16:30 − 08:00 − 30 Min. = 8:00 Std.
- Anwesenheit von 08:00 bis 16:30 Uhr: 8:30 Std. Endet die Schicht nach Mitternacht, zählt die Zeit bis in den nächsten Tag.
- Abzüglich 30 Min. Pause bleiben 8:00 Std., als Dezimalzahl 8,00 Std.
- Mindestpause nach § 4 ArbZG bei dieser Arbeitszeit: 30 Min. Pausencheck: Pause reicht aus.
Sobald alle Eingaben gültig sind, sehen Sie hier jeden Rechenschritt.
Formel
- Beginn, Ende
- Uhrzeiten im 24-Stunden-Format
- Pause
- Summe aller Pausen in Minuten
So funktioniert der Rechner
Die Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Beginn und Ende abzüglich der Pausen. Der Rechner zieht den Beginn vom Ende ab und die Pause vom Ergebnis. Endet die Schicht nach Mitternacht, etwa von 22 Uhr bis 6 Uhr, erkennt der Rechner das automatisch.
Viele Zeiterfassungen und Lohnabrechnungen arbeiten mit Dezimalstunden. Dabei werden Minuten als Anteil einer Stunde geschrieben: 7 Stunden und 45 Minuten sind 7,75 Stunden, weil 45 Minuten drei Viertel einer Stunde sind. Diese Schreibweise heißt auch Industriezeit.
Zusätzlich prüft der Rechner die Mindestpause nach § 4 Arbeitszeitgesetz: Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause, wer mehr als 9 Stunden arbeitet, mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wie viele Tage zwischen zwei Daten liegen, zeigt der Tagerechner.
Zur Formel
Der Rechner wandelt beide Uhrzeiten in Minuten seit Mitternacht um. Ist das Ende kleiner als der Beginn, addiert er 24 Stunden, weil die Schicht dann am nächsten Tag endet.
Für die Dezimalstunden teilt der Rechner die Arbeitsminuten durch 60. Die Mindestpause bemisst sich nach der Arbeitszeit ohne Pausen, so wie es § 4 ArbZG vorsieht.
Rechenbeispiel
Arbeitszeit von 07:30 bis 16:15 Uhr mit 45 Min. Pause
- Anwesenheit: von 7:30 bis 16:15 Uhr sind es 8:45 Std.
- Abzüglich 45 Min. Pause bleiben 8:00 Std.
- Als Dezimalzahl sind das 8,00 Std. Bei dieser Arbeitszeit verlangt § 4 ArbZG mindestens 30 Min. Pause, das Ergebnis des Pausenchecks lautet also: Pause reicht aus.
Von 07:30 bis 16:15 Uhr mit 45 Min. Pause arbeiten Sie 8:00 Std., das sind 8,00 Std. als Dezimalzahl.
Beispiel in den Rechner übernehmenHäufige Fragen
Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?
Teilen Sie die Minuten durch 60. 15 Minuten sind 0,25 Stunden, 30 Minuten 0,5 Stunden und 45 Minuten 0,75 Stunden. 7 Stunden und 20 Minuten sind also 7 + 20 / 60 = 7,33 Stunden.
Wie lange muss ich laut Gesetz Pause machen?
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz stehen bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause beschäftigt werden.
Wie viele Stunden darf ich pro Tag arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen gehören nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Der Rechner zieht die Pause deshalb von der Anwesenheit ab.
Was ist gesetzlich zum Thema Arbeitszeit geregelt?
Den Rahmen setzt das Arbeitszeitgesetz: höchstens 8 Stunden pro Werktag, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich (§ 3), Mindestpausen je nach Dauer (§ 4), mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5), Schutzregeln für Nacht- und Schichtarbeit (§ 6) und grundsätzlich Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (§ 9). Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können in einem gesetzlich erlaubten Rahmen abweichen. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieser Rechner prüft nur die Pausenregel nach § 4.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?
Die Ruhepause ist eine Unterbrechung innerhalb des Arbeitstags, etwa die Mittagspause; ihre Mindestdauer regelt § 4 ArbZG, und sie zählt nicht zur Arbeitszeit. Die Ruhezeit ist die freie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten. Sie muss nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden am Stück betragen, mit Ausnahmen etwa in Krankenhäusern und der Gastronomie. Wer um 22 Uhr Feierabend hat, darf also frühestens um 9 Uhr wieder anfangen.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitsort, also auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit. Höchstarbeitszeit, Mindestpausen und die elfstündige Ruhezeit sind dort genauso einzuhalten. Wie das im Betrieb gehandhabt wird, regeln oft Betriebsvereinbarungen.
4-Tage-Woche: Sind 10 Stunden täglich nach ArbZG legal?
Grundsätzlich ja. § 3 ArbZG erlaubt bis zu 10 Stunden pro Werktag, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag. Vier Tage mit je 10 Stunden ergeben 40 Wochenstunden, im Schnitt rund 6,7 Stunden pro Werktag. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit sind mindestens 45 Minuten Pause Pflicht, die Anwesenheit liegt also bei mindestens 10:45 Stunden. Tarifverträge können Strengeres vorsehen.
Meine Schicht beginnt abends und endet erst am nächsten Morgen: Funktioniert das im Rechner?
Ja. Tragen Sie einfach Beginn und Ende ein, zum Beispiel 22:00 und 06:00 Uhr. Liegt das Ende vor dem Beginn, geht der Rechner davon aus, dass die Schicht am nächsten Morgen endet, und zählt über Mitternacht weiter: Das sind 8 Stunden Anwesenheit, mit 30 Minuten Pause 7:30 Stunden Arbeit. Schichten, die länger als 24 Stunden dauern, kann er nicht abbilden.
Kann ich den Arbeitszeitrechner nutzen, um die Zeiterfassung meiner Mitarbeitenden zu dokumentieren?
Nein, dafür ist er nicht gedacht. Der Rechner berechnet einen einzelnen Arbeitstag und speichert nichts. Arbeitgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen; das verlangt ein System, in dem die Zeiten dauerhaft und nachvollziehbar dokumentiert werden. Zum Nachrechnen einzelner Tage und zur Prüfung der Pausen eignet sich der Rechner trotzdem.
Funktioniert der Arbeitszeitrechner auch für Mitarbeitende in Teilzeit oder im Minijob?
Ja. Die Rechnung Ende minus Beginn minus Pause gilt für jede Beschäftigungsform, und die Pausenregel des § 4 ArbZG gilt auch in Teilzeit und im Minijob. Wer an einem Tag nicht mehr als 6 Stunden arbeitet, braucht nach dem Gesetz keine Pause; der Pausencheck zeigt dann 0 Minuten Mindestpause an.
Meine Mitarbeitenden haben Vertrauensarbeitszeit: Macht der Arbeitszeitrechner dann überhaupt Sinn?
Ja. Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber darauf, feste Zeiten vorzugeben und zu kontrollieren. Das Arbeitszeitgesetz mit Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit gilt aber weiter, und die Arbeitszeit muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trotzdem erfasst werden. Mit dem Rechner können Ihre Mitarbeitenden einen Tag schnell nachrechnen und prüfen, ob die Pause ausreicht.
- § 4 ArbZG: Ruhepausen (Bundesministerium der Justiz)
- § 3 ArbZG: Arbeitszeit der Arbeitnehmer (Bundesministerium der Justiz)
- § 2 ArbZG: Begriffsbestimmungen (Bundesministerium der Justiz)