EBITDA berechnen aus Erlösen, Kosten oder Jahresüberschuss

Finanzen

Wählen Sie, wovon Sie ausgehen: von Umsatzerlösen und Betriebskosten oder vom Jahresüberschuss mit Steuern und Zinsen. Der Rechner nennt EBITDA und EBIT und, ausgehend von den Erlösen, die Margen in Prozent.

Wovon gehen Sie aus?

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres, Posten 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB.

Material-, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen (Posten 5, 6 und 8) sowie sonstige Steuern wie Grundsteuer oder Kfz-Steuer (Posten 16), ohne Abschreibungen. Ziehen Sie davon die sonstigen betrieblichen Erträge (Posten 4), Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Posten 2) und andere aktivierte Eigenleistungen (Posten 3) ab. Bestandsminderungen (Posten 2) zählen Sie hinzu.

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Posten 7), nicht die auf Finanzanlagen.

Dezimalzahlen mit Komma, z. B. 12,5. Das Ergebnis erscheint beim Tippen.Dezimalzahlen mit Komma, z. B. 12,5

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Gerechnet wird direkt im Browser.

Ergebnis: EBITDA

200.000,00€

Bei Umsatzerlösen von 1.000.000,00 € und Betriebskosten von 800.000,00 € beträgt das EBITDA 200.000,00 €, das sind 20,00 % der Erlöse. Nach 75.000,00 € Abschreibungen ist das EBIT 125.000,00 €.

  • EBIT (Betriebsergebnis): 125.000,00 €
  • EBITDA-Marge (Anteil an den Umsatzerlösen): 20,00 %
  • EBIT-Marge (Anteil an den Umsatzerlösen): 12,50 %

Rechenweg

1.000.000 − 800.000 = 200.000,00 €

  1. EBITDA = Umsatzerlöse − Betriebskosten = 1.000.000 − 800.000 = 200.000,00 €.
  2. EBIT = EBITDA − Abschreibungen = 200.000 − 75.000 = 125.000,00 €.
  3. EBITDA-Marge = EBITDA / Umsatzerlöse · 100 = 20,00 %; EBIT-Marge = 12,50 %.

Formel

EBITDA = Umsatzerlöse − Betriebskosten (ohne Abschreibungen)
EBIT = EBITDA − Abschreibungen
EBITDA-Marge = EBITDA / Umsatzerlöse · 100
EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
EBIT
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, das Betriebsergebnis: Posten 1 bis 8 abzüglich der sonstigen Steuern (Posten 16)
Umsatzerlöse
Posten 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB
Betriebskosten
Material-, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen ohne Abschreibungen (Posten 5, 6 und 8) und sonstige Steuern (Posten 16), abzüglich sonstiger betrieblicher Erträge (Posten 4), Bestandserhöhungen (Posten 2) und anderer aktivierter Eigenleistungen (Posten 3), zuzüglich Bestandsminderungen (Posten 2)
Abschreibungen
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Posten 7)
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Posten 12; 0, wenn es keine gibt

So funktioniert der Rechner

Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Es zeigt, was das operative Geschäft vor Abschreibungen, Finanzierung und Ertragsteuern erwirtschaftet, und lässt sich als einfach zu berechnende Annäherung an einen operativen Cashflow vor Steuern lesen. Im Rechner ist es die Differenz aus Umsatzerlösen und Betriebskosten ohne Abschreibungen.

Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) ist das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, das Betriebsergebnis. Man erhält es, indem man vom EBITDA die Abschreibungen abzieht; umgekehrt ist das EBITDA das EBIT plus Abschreibungen. Der Jahresüberschuss ist nicht das EBIT: In ihm sind Finanzergebnis und Ertragsteuern bereits verrechnet. Mit 1.000.000 € Umsatzerlösen, 800.000 € Betriebskosten und 75.000 € Abschreibungen ist das EBITDA 200.000 € (20 Prozent der Erlöse) und das EBIT 125.000 € (12,5 Prozent).

Der Rechner bietet zwei Wege. Bei „Erlöse und Kosten“ tragen Sie Umsatzerlöse, Betriebskosten und Abschreibungen ein und erhalten EBITDA, EBIT und beide Margen. Bei „Jahresüberschuss“ rechnen Sie zurück: Jahresüberschuss, Ertragsteuern, Zinsaufwand netto und Abschreibungen auf Finanzanlagen ergeben das EBIT, die Abschreibungen darauf das EBITDA. Mit 80.000 € Überschuss, 35.000 € Steuern und 10.000 € Zinsaufwand netto ist das EBIT 125.000 €, mit 75.000 € Abschreibungen das EBITDA 200.000 €. Negative Beträge nehmen nur die Felder Jahresüberschuss, Ertragsteuern, Zinsaufwand netto und Abschreibungen auf Finanzanlagen an, etwa bei einem Jahresfehlbetrag oder wenn die Zinserträge überwiegen. Die Umsatzerlöse müssen größer als 0 sein, die Betriebskosten und die Abschreibungen (Posten 7) dürfen nicht negativ sein.

Die Eingaben entsprechen den Zeilen der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Das Betriebsergebnis, im Rechner das EBIT, ist der Saldo der Posten 1 bis 8 abzüglich der sonstigen Steuern (Posten 16), die Posten 9 bis 13 bilden das Finanzergebnis, danach folgen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Posten 14) und der Jahresüberschuss (Posten 17). Vom Überschuss zurück zum EBIT addieren Sie deshalb die Ertragsteuern, den Zinsaufwand (Posten 13) und die Abschreibungen auf Finanzanlagen (Posten 12) und ziehen die Zinserträge sowie die Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren (Posten 9 bis 11) ab. Im Rechner fassen Sie Zinsaufwand und Finanzerträge im Feld „Zinsaufwand netto“ zusammen. Sonstige Steuern (Posten 16), etwa die Grundsteuer, bleiben als Betriebsaufwand im EBIT: Im Modus „Erlöse und Kosten“ zählen sie zu den Betriebskosten, im Modus „Jahresüberschuss“ werden sie nicht zurückgerechnet. Das EBITDA steht nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, es wird aus dem Betriebsergebnis berechnet. Die Veränderung zwischen zwei Jahren zeigt der Prozentrechner, den Zahlungsstrom der Cashflow-Rechner.

Zur Formel

Die Formeln folgen der üblichen Definition: Das EBITDA ist das EBIT plus Abschreibungen, und vom Jahresüberschuss kommt man zum EBIT, indem man Ertragsteuern (Posten 14), Zinsaufwand netto (Posten 13 abzüglich Posten 9 bis 11) und Abschreibungen auf Finanzanlagen (Posten 12) zurückrechnet. Die sonstigen Steuern (Posten 16) bleiben in beiden Wegen im EBIT. Die Marge gibt es nur im Modus „Erlöse und Kosten“, denn dort sind die Umsatzerlöse bekannt, sie müssen größer als 0 sein. Die Marge ist das Ergebnis geteilt durch die Umsatzerlöse.

Der Rechner addiert und subtrahiert die eingegebenen Beträge und prüft nicht, ob sie zu einem Jahresabschluss passen. Die Betriebskosten dürfen keine Abschreibungen enthalten, sonst werden sie doppelt abgezogen. Abschreibungen auf Finanzanlagen tragen Sie nur in ihr eigenes Feld ein, nicht bei den Abschreibungen. Gerundet wird nicht, angezeigt werden die Beträge auf den Cent genau.

Rechenbeispiel

Wie hoch sind EBITDA und EBIT bei 1.000.000 € Umsatzerlösen und 800.000 € Betriebskosten?

  1. Das EBITDA sind die Umsatzerlöse minus die Betriebskosten ohne Abschreibungen: 1.000.000 − 800.000 = 200.000,00 €.
  2. Davon gehen 75.000 € Abschreibungen ab: 200.000 − 75.000 = 125.000,00 €. Das ist das EBIT.
  3. Bezogen auf die Umsatzerlöse sind das eine EBITDA-Marge von 20,00 % und eine EBIT-Marge von 12,50 %.

Bei Umsatzerlösen von 1.000.000,00 € und Betriebskosten von 800.000,00 € beträgt das EBITDA 200.000,00 €, das sind 20,00 % der Erlöse. Nach 75.000,00 € Abschreibungen ist das EBIT 125.000,00 €.

Beispiel in den Rechner übernehmen

Häufige Fragen

Was ist das EBITDA?

Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl: das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Man gewinnt es, indem man zum EBIT die Abschreibungen addiert. Es zeigt, was das operative Geschäft vor diesen Posten erwirtschaftet, ist aber kein Gewinn im engeren Sinn, weil Investitionen, Zinsen und Steuern noch zu bezahlen sind.

Wie berechnet man das EBITDA?

Zwei Wege führen zum Ziel. Von oben: EBITDA = Umsatzerlöse − Betriebskosten ohne Abschreibungen. Von unten: Jahresüberschuss plus Ertragsteuern, Zinsaufwand netto und Abschreibungen auf Finanzanlagen ergibt das EBIT, plus Abschreibungen das EBITDA. Mit 80.000 + 35.000 + 10.000 = 125.000 € EBIT (Jahresüberschuss, Ertragsteuern, Zinsaufwand netto) und 75.000 € Abschreibungen sind es 200.000 €.

Wann EBIT und wann EBITDA?

Das EBIT berücksichtigt den Werteverzehr der Anlagen und zeigt den Erfolg des operativen Geschäfts. Das EBITDA lässt ihn außen vor und eignet sich für Vergleiche unabhängig von Abschreibungspolitik, Finanzierung und Steuern. Bei kapitalintensiven Unternehmen mit hohem Ersatzbedarf wirkt es zu günstig, dort ist das EBIT aussagekräftiger.

Ist der Jahresüberschuss das EBIT?

Nein. Im Jahresüberschuss sind das Finanzergebnis und die Ertragsteuern bereits verrechnet, das EBIT ist das Ergebnis davor. Sie kommen vom Jahresüberschuss zum EBIT, indem Sie die Ertragsteuern (Posten 14), den Zinsaufwand (Posten 13) und die Abschreibungen auf Finanzanlagen (Posten 12) addieren und die Zinserträge sowie die Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren (Posten 9 bis 11) abziehen. Im zweiten Modus des Rechners geht das in einem Schritt.

Wie hoch sollte die EBITDA-Marge sein?

Einen allgemeingültigen Sollwert gibt es nicht. Die Marge hängt von Branche, Kapitalintensität und Verschuldung ab, Vergleiche sind am ehesten innerhalb derselben Branche mit ähnlichen Investitionen sinnvoll. Aussagekräftiger als ein einzelner Wert ist die Entwicklung über mehrere Jahre und der Abstand zu vergleichbaren Unternehmen.

Was ist der bereinigte EBITDA?

Das bereinigte EBITDA (Adjusted EBITDA) ist das EBITDA nach Abzug oder Zurechnung einzelner Posten, die das Unternehmen als einmalig oder nicht operativ einstuft, etwa Restrukturierungskosten oder Rechtsstreitigkeiten. Es gibt dafür keine einheitliche Definition, die Unternehmen entscheiden selbst. Prüfen Sie deshalb, welche Posten bereinigt wurden. Dieser Rechner bereinigt nichts.

Wie berechnet man die EBITDA-Marge?

Teilen Sie das EBITDA durch die Umsatzerlöse und multiplizieren Sie mit 100. Bei 200.000 € EBITDA und 1.000.000 € Umsatzerlösen sind das 20 Prozent. Die EBIT-Marge entsteht auf dieselbe Weise aus dem EBIT. Der Rechner zeigt beide Margen, wenn Sie von Erlösen und Kosten ausgehen.

Wo finde ich das EBITDA im Jahresabschluss?

In der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB gibt es keinen Posten EBITDA. Es wird aus dem Betriebsergebnis berechnet, den Posten 1 bis 8 des Gesamtkostenverfahrens abzüglich der sonstigen Steuern (Posten 16), indem man die Abschreibungen (Posten 7) hinzurechnet. Konzerne nach IFRS weisen es teils freiwillig aus, dann gelten ihre eigenen Definitionen.

Welche Kosten gehören in die Betriebskosten?

Alle Aufwendungen des laufenden Geschäfts außer Abschreibungen: Material und bezogene Leistungen, Löhne, Gehälter und Sozialabgaben sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, also Miete, Versicherungen, Werbung und Ähnliches, außerdem die sonstigen Steuern wie Grundsteuer oder Kfz-Steuer (Posten 16). Davon ziehen Sie die sonstigen betrieblichen Erträge ab, ebenso Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und andere aktivierte Eigenleistungen (Posten 2 und 3 der Gewinn- und Verlustrechnung). Bestandsminderungen zählen Sie hinzu. Zinsen und Ertragsteuern gehören nicht dazu.

Ist das EBITDA dasselbe wie der Cashflow?

Nein, es kommt ihm nur nahe. Das EBITDA lässt Investitionen, Steuern, Zinsen und Veränderungen des Umlaufvermögens außen vor, die den tatsächlichen Zahlungsstrom bestimmen. Ein positives EBITDA heißt deshalb nicht, dass Geld übrig bleibt. Den Zahlungsstrom berechnet der Cashflow-Rechner.

Kann das EBITDA negativ sein?

Ja, wenn die Betriebskosten höher sind als die Umsatzerlöse. Dann ist auch die Marge negativ. Der Rechner nimmt negative Beträge an, zum Beispiel einen Jahresfehlbetrag im zweiten Modus.

Zuletzt aktualisiert: Verantwortlicher Redakteur: Jared Alan
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