Ertragswertverfahren Rechner: Immobilienwert und Verkehrswert schätzen
Haus & EnergieTragen Sie Fläche, Miete, Kosten, Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ein, und der Rechner nennt den Ertragswert nach ImmoWertV. Alternativ schätzen Sie den Wert über den Preis je m². Ohne E-Mail-Adresse und ohne Anmeldung.
Rechenweg
200.000 + 21.616 · 21,355072 = 661.611 €
- Jahresrohertrag: (300 · 9,5 + 0) · 12 = 34.200 €.
- Bewirtschaftungskosten: 1.300 Verwaltung + 300 · 12 Instandhaltung + 2 % von 34.200 Mietausfallwagnis + 0 Betriebskosten = 5.584 €. Reinertrag: 34.200 − 5.584 = 28.616 €.
- Bodenwert: 800 · 250 = 200.000 €.
- Kapitalisierungsfaktor V bei Liegenschaftszinssatz 3,5 % und Restnutzungsdauer 40 Jahre: V = 21,355072.
- Allgemein: Bodenverzinsung 200.000 · 3,5 / 100 = 7.000,00 €, Reinertragsanteil 28.616 − 7.000 = 21.616,00 €, Gebäudeertragswert 21.616 · 21,355072 = 461.611 €, mit Bodenwert 661.611 €.
- Vereinfacht: 28.616 · 21,355072 = 611.097 € plus 200.000 / (1 + 3,5 / 100)^40 = 50.514 €, zusammen 661.611 €, derselbe Wert.
- Zu- oder Abschlag: 661.611 + 0 = 661.611 €, das sind 2.205 € je m².
Sobald alle Eingaben gültig sind, sehen Sie hier jeden Rechenschritt.
Formel
- Jahresrohertrag
- marktüblich erzielbare Mieten eines Jahres ohne Betriebskostenumlagen (§ 31)
- Bewirtschaftungskosten
- Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis (in % des Jahresrohertrags) und nicht umgelegte Betriebskosten (§ 32)
- Reinertrag
- Jahresrohertrag minus Bewirtschaftungskosten
- Bodenwert
- Wert des unbebauten Grundstücks
- LZ, p
- Liegenschaftszinssatz: p in Prozent, LZ als Dezimalzahl (3,5 % sind 0,035)
- q
- Zinsfaktor 1 + LZ
- n
- Restnutzungsdauer in Jahren
- V
- Kapitalisierungsfaktor (Rentenbarwertfaktor, § 34)
- Zuschlag
- Zu- oder Abschlag für besondere Merkmale in Euro (§ 8 Abs. 3), ein Abschlag ist negativ
- Vergleichspreis
- Preis je m² aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte oder einem Vergleichsfaktor
- Fläche
- Wohn- oder Nutzfläche in m²
So funktioniert der Rechner
Das Ertragswertverfahren fragt, was ein Käufer für ein vermietetes Haus zahlen würde, wenn für ihn die Mieteinnahmen zählen. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) legt dafür marktüblich erzielbare Erträge zugrunde (§ 27). Üblich ist das Verfahren bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern, Geschäftshäusern und gemischt genutzten Grundstücken. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen bewertet man im Regelfall im Vergleichswertverfahren. Wer den Verkehrswert einer Immobilie berechnen oder den Hauswert ermitteln möchte, findet hier beide Wege, ohne E-Mail-Adresse und ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt kein Gutachten.
Aus Fläche und Nettokaltmiete entsteht der Jahresrohertrag; die Wohnfläche ermitteln Sie bei Bedarf mit dem Wohnflächenrechner. Davon ziehen Sie die Bewirtschaftungskosten ab, die Sie als Eigentümer tragen: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umgelegte Betriebskosten (§ 32). Der Rest ist der Jahresreinertrag (§ 31). Der Bodenwert ist Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Bodenrichtwert und Liegenschaftszinssatz ermittelt der Gutachterausschuss (§ 193 Abs. 5 BauGB), Bodenrichtwerte nennt er jedem auf Anfrage (§ 196 Abs. 3). Der Kapitalisierungsfaktor (Vervielfältiger) macht aus dem Reinertrag einen Barwert und hängt vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer ab (§ 34). Diese ist meist die Gesamtnutzungsdauer minus Alter, angepasst bei Modernisierung (§ 4 Abs. 3); als Modellansatz nennt Anlage 1 für Mehrfamilienhäuser 80 Jahre.
Im allgemeinen Ertragswertverfahren (§ 28) wird zuerst die Verzinsung des Bodens vom Reinertrag abgezogen, das ist der Bodenwert mal Liegenschaftszinssatz. Der Rest, der Reinertragsanteil der baulichen Anlagen, wird mit dem Kapitalisierungsfaktor zum Gebäudeertragswert, dazu kommt der Bodenwert. Das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 29) kapitalisiert den ganzen Reinertrag und addiert den über die Restnutzungsdauer abgezinsten Bodenwert. Beide Wege führen bei denselben Eingaben zum selben Wert, der Rechner zeigt beide.
Das Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26) leitet den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte oder aus einem Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses ab: Fläche mal Preis je m². Besondere Merkmale wie Baumängel oder Reparaturstau gehen als Zu- oder Abschlag ein (§ 8 Abs. 3), den Sie in beiden Verfahren als Betrag eingeben können. Aus dem Ergebnis eines oder mehrerer Verfahren ermittelt der Gutachter den Verkehrswert unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit (§ 6 Abs. 4). Nicht enthalten sind das Sachwertverfahren und die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt. Eine Mietrendite berechnet der Mietrendite-Rechner, eine Finanzierung der Baufinanzierungsrechner.
Zur Formel
Der Reinertrag gilt als gleichbleibende Zahlung am Jahresende über die Restnutzungsdauer, der Kapitalisierungsfaktor ist der dazugehörige Rentenbarwertfaktor (§ 34 ImmoWertV). Bei 3,5 % und 40 Jahren ist er 21,3551, wie in Anlage 21 des Bewertungsgesetzes. Die Summe aus dem Ertrag der baulichen Anlagen und dem Bodenwert heißt in der Verordnung vorläufiger Ertragswert (§ 27 Abs. 2). Mit dem Zu- oder Abschlag für besondere Merkmale wird daraus der Ertragswert (§ 27 Abs. 4).
Beide Varianten liefern denselben Wert: Aus V = (1 − 1 / q^n) / LZ folgt LZ · V = 1 − 1 / q^n, und damit ist Bodenwert + (Reinertrag − Bodenwert · LZ) · V = Reinertrag · V + Bodenwert / q^n. Ist der Reinertragsanteil der baulichen Anlagen negativ, trägt das Gebäude die Verzinsung des Bodens nicht, und der Ertragswert liegt unter dem Bodenwert. Dann kann ein Liquidationsobjekt vorliegen (§ 8 Abs. 3 und § 43 ImmoWertV). Das Bewertungsgesetz setzt für die Steuer mindestens den Bodenwert an (§ 184 Abs. 3).
Der Rechner rundet erst bei der Anzeige: Euro auf ganze Euro, den Faktor auf vier Stellen. Der Zinssatz wirkt stark: Bei 40 Jahren sinkt der Faktor von 21,36 bei 3,5 % auf 18,40 bei 4,5 %. Den Zinssatz eines Gutachterausschusses wenden Sie mit den Modellansätzen an, mit denen er abgeleitet wurde (Modellkonformität, § 10 ImmoWertV). Eine Marktanpassung über den Zinssatz hinaus und die Lage Ihres Objekts kennt der Rechner nicht.
Rechenbeispiel
Ein Mehrfamilienhaus hat 300 m² Wohnfläche, 9,50 € Miete je m² im Monat und ein Grundstück von 800 m². Wie hoch ist der Ertragswert?
- Jahresrohertrag 34.200 €, nach 5.584 € Bewirtschaftungskosten bleiben 28.616 € Jahresreinertrag. Bodenwert: 800 · 250 = 200.000 €.
- Bei Liegenschaftszinssatz 3,5 % und Restnutzungsdauer 40 Jahre ist der Kapitalisierungsfaktor 21,3551.
- Allgemein: Der Boden verzinst sich mit 7.000 €, für die baulichen Anlagen bleiben 21.616 €. Mal Faktor sind das 461.611 €, mit dem Bodenwert 661.611 €.
- Vereinfacht: Barwert des Reinertrags 611.097 € plus abgezinster Bodenwert 50.514 € ergibt 661.611 €, derselbe Wert. Der Ertragswert beträgt 661.611 €, das sind 2.205 € je m².
Der Ertragswert beträgt 661.611 € (2.205 € je m²): 200.000 € Bodenwert plus 461.611 € Gebäudeertragswert, vor einem Zu- oder Abschlag. Das vereinfachte Verfahren ergibt ebenfalls 661.611 €.
Beispiel in den Rechner übernehmenHäufige Fragen
Wie berechnet man das Ertragswertverfahren, und wie wird ein Ertragswert ermittelt?
Aus Fläche, Miete und zwölf Monaten ergibt sich der Jahresrohertrag, abzüglich der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag. Dazu kommen der Bodenwert (Fläche mal Bodenrichtwert) und der Kapitalisierungsfaktor aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer. Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag − Bodenwert · Zinssatz) · Faktor. Im Beispiel: 28.616 € Reinertrag, 200.000 € Bodenwert, Faktor 21,3551, Ertragswert 661.611 €.
Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?
Es kapitalisiert den ganzen Reinertrag und addiert den abgezinsten Bodenwert: Ertragswert = Reinertrag · Faktor + Bodenwert / (1 + LZ)^n (§ 29 ImmoWertV). Im Beispiel sind das 28.616 · 21,3551 = 611.097 € plus 200.000 / 1,035^40 = 50.514 €, zusammen 661.611 €. Das ist derselbe Wert wie im allgemeinen Verfahren, denn LZ · Faktor = 1 − 1 / (1 + LZ)^n kürzt die Bodenwertverzinsung heraus.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Die ImmoWertV kennt das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Der Gutachter wählt nach der Art des Objekts und den verfügbaren Daten und begründet die Wahl (§ 6 Abs. 1). Dieser Rechner bietet das Ertrags- und das Vergleichswertverfahren. Das Sachwertverfahren geht von den durchschnittlichen Herstellungskosten der baulichen Anlagen aus (§ 36) und fehlt hier.
Wie berechne ich den Verkehrswert einer Immobilie?
Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ein Gutachter leitet ihn aus dem Ergebnis eines oder mehrerer Verfahren ab (§ 6 Abs. 4 ImmoWertV): bei vermieteten Objekten meist aus dem Ertragswert, bei Eigentumswohnungen und selbst genutzten Häusern eher aus dem Vergleichswert. Der Rechner liefert beides als Schätzung, ein belastbarer Verkehrswert braucht ein Gutachten.
Wie lässt sich der Hauswert berechnen?
Für ein vermietetes Haus wählen Sie den Ertragswert. Für ein selbst genutztes Haus eignet sich der Vergleichswert: Wohnfläche mal Preis je m² vergleichbarer Häuser (§ 24 Abs. 2 ImmoWertV). Den Preis nennen Kaufpreise ähnlicher Objekte oder ein Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses (§ 193 Abs. 5 BauGB). Bezieht er sich nur auf das Gebäude, kommt der Bodenwert als Zuschlag hinzu. So ermitteln Sie den Hauswert kostenlos, aber nur als Orientierung.
Wie viel ist ein 50 Jahre altes Haus wert?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn neben dem Alter zählen auch Lage, Zustand und Bodenwert. Im Ertragswertverfahren wirkt das Alter über die Restnutzungsdauer: Für Ein- und Zweifamilienhäuser nennt die ImmoWertV als Modellansatz 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer (Anlage 1), nach 50 Jahren bleiben rechnerisch 30 Jahre. Modernisierungen können sie verlängern, unterlassene Instandhaltung kann sie verkürzen (§ 4 Abs. 3 und Anlage 2). Bei 3,5 % sinkt der Kapitalisierungsfaktor dadurch von 21,36 (40 Jahre) auf 18,39 (30 Jahre). Im Vergleichswertverfahren nehmen Sie den Preis je m² von Häusern mit ähnlichem Baujahr und Zustand.
Muss ich für den Immobilienwert-Rechner eine E-Mail-Adresse angeben?
Nein. Der Rechner fragt weder nach einer E-Mail-Adresse noch nach Ihrem Namen, einer Anmeldung oder der Adresse der Immobilie. Sie tragen nur Zahlen ein und sehen das Ergebnis sofort. Er ist kostenlos, liefert aber keinen Marktwert aus Daten Ihrer Lage, sondern rechnet mit den Werten, die Sie selbst eingeben.
Wie bewertet das Finanzamt Immobilien, und was ist die steuerliche Immobilienbewertung?
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt das Finanzamt den Grundbesitzwert gesondert fest (§ 151 BewG) und setzt ihn mit dem Wert auf den Bewertungsstichtag an (§ 12 Abs. 3 ErbStG). Diese steuerliche Immobilienbewertung folgt dem Bewertungsgesetz und legt den gemeinen Wert zugrunde (§ 177 Abs. 1). Sie arbeitet mit typisierten Vorgaben und kann deshalb vom Marktwert abweichen. Dieser Rechner ersetzt die Feststellung des Finanzamts nicht.
Welche Bewertungsverfahren nutzt das Finanzamt?
Nach § 182 BewG: das Vergleichswertverfahren grundsätzlich für Wohnungs- und Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser, das Ertragswertverfahren für Mietwohngrundstücke sowie für Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich eine übliche Miete ermitteln lässt, und das Sachwertverfahren für die übrigen bebauten Grundstücke und wenn kein Vergleichswert vorliegt. Das steuerliche Ertragswertverfahren (§§ 184 bis 188) nutzt teils feste Tabellen und Ersatzwerte.
Wie schätzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie bei einer Erbschaft?
Es stellt den Grundbesitzwert auf den Bewertungsstichtag fest (§ 12 Abs. 3 ErbStG), je nach Grundstücksart im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren (§ 182 BewG). Weist der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nach, etwa mit dem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen oder mit einem Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag, wird dieser angesetzt (§ 198 BewG). Zu Fristen und Rechtsmitteln beraten Steuerberater und Rechtsanwälte.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und steuerlichem Grundbesitzwert?
Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB), und wird von einem Gutachter nach der ImmoWertV ermittelt. Der Grundbesitzwert ist der Wert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz feststellt. Er arbeitet mit typisierten Vorgaben, etwa den Vervielfältigern der Anlage 21, Ersatz-Liegenschaftszinssätzen (§ 188 Abs. 2) und dem Bodenwert als Untergrenze (§ 184 Abs. 3). Deshalb kann er vom Verkehrswert abweichen.
Wann lohnt sich ein Gutachten?
Wenn ein Wert belastbar belegt werden muss, reicht eine Rechnerschätzung nicht, etwa als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG). Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte können ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB). Ob die Kosten durch eine mögliche Steuerersparnis aufgewogen werden, hängt vom Einzelfall ab, das klären Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
- ImmoWertV: Volltext (§§ 4, 6, 8, 10, 21, 24 bis 27, 31, 32, 36, 43, Anlagen 1 und 2) (Bundesministerium der Justiz)
- ImmoWertV § 28: Allgemeines Ertragswertverfahren (Bundesministerium der Justiz)
- ImmoWertV § 29: Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Bundesministerium der Justiz)
- ImmoWertV § 34: Barwertfaktor (Bundesministerium der Justiz)
- ImmoWertV Anlage 3: Modellansätze für Bewirtschaftungskosten (Bundesministerium der Justiz)
- BauGB: Volltext (§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses, § 196 Bodenrichtwerte) (Bundesministerium der Justiz)
- BauGB § 194: Verkehrswert (Bundesministerium der Justiz)
- BewG: Volltext (§ 151 Feststellung, § 177 gemeiner Wert, § 184 Ertragswertverfahren, § 188 Liegenschaftszinssatz) (Bundesministerium der Justiz)
- BewG § 182: Bewertung der bebauten Grundstücke (Bundesministerium der Justiz)
- BewG § 198: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Bundesministerium der Justiz)
- BewG Anlage 21: Vervielfältiger (Bundesministerium der Justiz)
- ErbStG § 12: Bewertung (Bundesministerium der Justiz)
- Ertragswertverfahren: Anwendung bei Renditeobjekten, Aufbau nach der ImmoWertV (Wikipedia)